Ein Denkmalschutz-Immobilie ist ein Gebäude oder Gebäude-Ensemble, dass auftrug seiner baulichen, historischen und/oder kulturellen Bedeutung als Baudenkmal eingestuft und in die Denkmallisten der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist.
Der Erhalt und die Instandsetzung von Denkmalschutz-Immobilien wird staatlich gefördert (siehe Denkmalschutz-AfA), allerdings nur dann, wenn das Gebäude nach den Umbau- und Sanierungsarbeiten so genutzt wird, dass die Erhaltung der aus Denkmalschutz-Sicht wertvollen Bausubstanz auf Dauer gewährleistet ist. Daher findet die Planung und Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien in stets in enger Abstimmung zwischen Bauträger, Architekten und der zuständigen Denkmalschutzbehörde statt.