… richtet sich an alle, die sanieren bzw. sanierten Wohnraum kaufen möchten. Ziel ist es, die Durchführung von barrierereduzierenden und den Wohnkomfort älterer Menschen erhöhenden Maßnahmen zu stimulieren. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zu dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ führen. Aber auch Einzelmaßnahmen wie u.a. die Schaffung von barrierefreien Parkplätzen, die Installation von Treppenliften, Stütz- und Haltesystemen oder der Einbau von breiteren Türen und bodengleichen Duschen sind förderberechtigt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Wie wird gefördert?
Die KfW fördert entsprechende Vorhaben bei Wohngebäuden mit einem zinsgünstigen Förderkredit von
– bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
Die aktuellen Konditionen des KfW-Kredits: Bei einer Zinsbindung von 5 – 10 Jahren, einer Laufzeit von 5 – 30 Jahren und einer anfänglichen tilgungsfreien Zeit von zwei bis fünf Jahren liegt der Effektivzins derzeit (Stand 01.01.2021) bei 0,78 % p.a. (Stand 01.01.2021). Auch endfällige Darlehen sind möglich (4 bis 10 Jahre Laufzeit, derzeitiger Effektivzinssatz von 0,78 % p.a., Stand 01.01.2021).
Beantragung
Die Förderung muss beantragt werden, bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird. Achtung: beim förderfähigen Ersterwerb einer Immobilie z.B. von einem Bauträger gilt bereits die Beurkundung des Kaufvertrages als Beginn der Bau-/Sanierungsmaßnahmen. Die Beantragung des KfW-Förderkredits selbst erfolgt i.d.R. im Rahmen der Gesamtfinanzierung beim vom Erwerber ausgewählten Kreditinstitut. Die Bank leitet Antrag und Unterlagen (Online-Bestätigung/Bestätigung für Baudenkmale) dann an die KfW zur Prüfung weiter. Nach Genehmigung durch die KfW (Bearbeitungszeit ca. vier Wochen) fertigt die Bank dann den entsprechenden Darlehensvertrag aus. Nach Unterzeichnung durch Bank und Erwerber steht dann die Darlehenssumme zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird eine dann vom Sachverständigen erstellte „Bestätigung nach Durchführung“ bei der finanzierenden Bank zur Weiterleitung an die KfW eingereicht.
Kombinierbarkeit mit anderen Fördermaßnahmen der KfW
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ lässt sich mit der Förderung durch das KfW-Programm 151/152 „Energieeffizient Sanieren“ kombinieren.
Weitere Infos zum KfW-Programm 159
Alle wesentlichen Informationen können in einem von der KfW erstellten Infoblatt nachgelesen werden, dass hier direkt von der Website der KfW als PDF-Dokument abgerufen werden kann.
Alternative Investitionszuschuss statt Kredit: Das KfW-Programm 455
Erwerber, die keinen Darlehen benötigen oder wollen, können eine Förderung nach dem KfW-Programm 455 „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“ beantragen. Hier wird statt eines zinsgünstigem Darlehen von der KfW ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt. Bei Denkmal-Immobilien werden i.d.R. sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert, der Investitionszuschuss beträgt max. 10 % der förderfähigen Baukosten bzw. 5.000 Euro pro Wohneinheit. Es gelten ansonsten dieselben Voraussetzungen und Bedingungen wie beim KfW-Programm 159.
Weitere Infos zum KfW-Programm 455
Alle wesentlichen Informationen können in einem von der KfW erstellten Infoblatt nachgelesen werden, dass hier direkt von der Website der KfW als PDF-Dokument abgerufen werden kann.