Diese eigenständige Urkunde bestimmt quasi den „Lieferumfang“, den der Verkäufer (Bauträger) dem Käufer noch zu erbringen hat. Denn wenn die Immobilie zum Kaufzeitpunkt noch nicht fertiggestellt ist – und das ist bei Sanierungs- und Modernisierungs-Projekten in der Regel der Fall – kann zur genauen Festlegung des Kaufgegenstandes die durch den Verkäufer zu erbringende Bauleistung nur textlich und zeichnerisch dargelegt werden. Diese Leistungsbeschreibung sollte daher möglichst detailliert ausfallen und genaue Pläne (Grundrisse, Geschosspläne) enthalten.