Interessantes Gerichtsurteil für alle, die ihren Immobilienkauf ganz oder teilweise über Darlehen finanziert haben. Nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Banken für Darlehenskonten keine Kontoführungsgebühren mehr verlangen. Die Kreditinstitute führen das zur Zahlung der Zins- und Tilgungsraten angelegte Konto nur für eigene buchhalterische Zwecke, ein ausdrücklicher Kundennutzen bestehe demnach nicht. Daher sei – so die Karlruher Richter – dafür die Erhebung von Kontoführungsgebühren unzulässig. Tipp: Wer eine Baufinanzierung oder einen anderen Kredit laufen hat, sollte daher unbedingt die nächsten Jahres-Kontoauszüge genau unter die Lupe nehmen und etwaige zu Unrecht berechnete Kontoführungsgebühren zurückverlangen.
Quelle: Handelsblatt vom 08.06.2011
Artikelbild: Gerd Altmann, Pixelio.de
Grundsatzlich betrachtet eine super Geschichte, ich bin mir aber unsicher, ob das dauerhaft realistisch umsetzbar sein wird!
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