Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der vom jeweils zuständigen Finanzamt ausgestellte Nachweis darüber, dass die Grunderwerbssteuer für ein bestimmtes Grundstück bzw. Grundstücksanteile bezahlt worden ist. Dieser Beleg muss dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Erst dann darf dort die Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch vorgenommen werden (vgl. §22 GrEStG).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird i.d.R. von dem den Kaufvertrag beurkunden Notar im Rahmen der Vertragsabwicklung beantragt. Nach Zahlungseingang der Grunderwerbsteuer durch den Käufer erhält der Notar den Beleg vom Finanzamt zugesandt und leitet ihn dann mit den entsprechenden Informationen an das Grundbuchamt weiter.